Norway · Sweden · Denmark · EUUDI · Politiet · Skatteetaten · FolkeregisteretOrg.nr 935 858 457
Au-Pair-Programm

Au-Pair in Norwegen: aktueller Stand und Alternativen

Das Au-Pair-Programm war als kultureller Austausch gedacht, bei dem eine junge Person bei einer Gastfamilie lebt, Norwegisch lernt und den Alltag in Norwegen erlebt. In der Praxis gab es anhaltende Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, und das Programm wurde für neue Bewerber schrittweise eingestellt. Diese Seite erklärt die aktuelle Lage und die von uns empfohlenen Alternativen, einschließlich einer persönlichen Vermittlung an Gastfamilien, sofern Sie eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Norwegen haben.

Die Au-Pair-Erlaubnis heute

Das Au-Pair-Programm steht neuen Antragstellern aus Drittstaaten nicht mehr offen. Inhaber bestehender Erlaubnisse können ihren aktuellen Zeitraum des kulturellen Austauschs unter den ursprünglichen Bedingungen abschließen, können diesen jedoch nicht über das ursprüngliche Maximum hinaus verlängern oder umwandeln. EWR-Bürger benötigten die Au-Pair-Erlaubnis nie und sind nicht betroffen.

Überprüfungen der Vorschriften kamen zu dem Ergebnis, dass der kulturelle Austauschrahmen des Programms nicht mit der praktischen Durchführung vieler Vermittlungen übereinstimmte und dass das Gastfamilienmodell wiederholt Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen aufwarf. Die Schließung des Programms bringt Norwegen in Einklang mit ähnlichen Schritten anderer nordischer Länder.

Was die Schließung bedeutet

Wenn Sie eine Bewerbung geplant hatten, empfehlen wir, die unten aufgeführten Alternativen zu prüfen und einen Termin zu vereinbaren, damit wir den passenden Weg für Ihre Situation finden können.

Geschlossen für neue Anträge

  • Es werden keine neuen Au-Pair-Anträge von Drittstaatsangehörigen mehr angenommen
  • Inhaber bestehender Erlaubnisse schließen die ursprüngliche Frist ab
  • EWR-Bürger können weiterhin im Rahmen der Freizügigkeit frei leben und arbeiten
  • Working-Holiday-Vereinbarungen bestehen nur für die wenigen Länder weiter, die ein solches Abkommen mit Norwegen haben

Was sich geändert hat und warum

Überprüfungen der Vorschriften kamen zu dem Ergebnis, dass der kulturelle Austauschrahmen des Programms nicht mit der praktischen Durchführung vieler Vermittlungen übereinstimmte und dass das Gastfamilienmodell wiederholt Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen aufwarf. Die Schließung des Programms bringt Norwegen in Einklang mit ähnlichen Schritten anderer nordischer Länder.

Wege, die zu Ihrer Situation passen könnten

Wenn Ihr Ziel kultureller Austausch, das Erlernen der Sprache und Zeit in Norwegen ist, gibt es stärkere und nachhaltigere Wege als das geschlossene Au-Pair-Programm.

Working-Holiday-Vereinbarungen

Mit bestimmten Ländern bestehen begrenzte gegenseitige Vereinbarungen. Sofern eine solche für Sie gilt, ermöglicht sie jungen Erwachsenen kurzfristige Arbeit und Reisen. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihre Staatsangehörigkeit.

Studienerlaubnis mit Teilzeitarbeit

Wenn Ihr Ziel kultureller Austausch und Spracherwerb ist, ist eine Studienerlaubnis mit dem Recht auf Teilzeitarbeit oft ein stärkerer und nachhaltigerer Weg.

Freizügigkeit im EWR

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen oder als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers ohne eigene EWR-Staatsangehörigkeit qualifizieren, steht der Weg der Freizügigkeit offen und gewährt volle Arbeitsrechte.

Persönliche Vermittlung an Gastfamilien

Über unsere Gruppe verfügen wir über ein geprüftes Netzwerk von Gastfamilien in Norwegen, Schweden und Dänemark. Sofern Sie eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Norwegen haben, etwa durch den EWR, ein Studium oder familiäre Bindungen, können wir Sie zur kulturellen Integration mit einer Gastfamilie zusammenbringen.

Erlaubnis für Selbständige

Wenn Sie Erfahrung in der Kinderbetreuung, im Sprachunterricht oder im Gastgewerbe haben, auf der Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufbauen können, kann die Erlaubnis für Selbständige eine glaubwürdige Alternative sein. Wir prüfen die Voraussetzungen nach den Regeln der UDI.

Familienzusammenführung

Wenn Sie enge Familienangehörige haben, die rechtmäßig in Norwegen wohnen, kann eine Erlaubnis zur Familienzusammenführung Ihnen eine sichere Grundlage bieten, um zu leben, sich zu integrieren und die Sprache zu lernen.

Suchen Sie als Familie Hilfe im Haushalt?

Da das Au-Pair-Programm für neue Bewerber geschlossen ist, benötigen Familien, die Kinderbetreuung und Unterstützung im Haushalt suchen, eine regelkonforme Alternative. Wir helfen Ihnen, Arrangements zu gestalten, die die norwegischen Vorschriften zu Aufenthalt und Beschäftigung berücksichtigen.

Wie wir Gastfamilien unterstützen

  • Vermittlung von Kandidaten, die bereits eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Norwegen haben
  • Beratung zum passenden Rahmen für Aufenthalt und Beschäftigung
  • Klare schriftliche Vereinbarungen zu Aufgaben, Arbeitszeiten und Ruhezeiten
  • Hintergrund- und Referenzprüfungen
  • Fortlaufende Unterstützung und Vermittlung während der gesamten Platzierung

Warum Familien mit uns zusammenarbeiten

  • Compliance an erster Stelle: Arrangements, die die norwegischen Aufenthalts- und Arbeitsvorschriften respektieren
  • Geprüftes Netzwerk: Zugang zu Kandidaten in Norwegen, Schweden und Dänemark
  • Durchgehende Unterstützung, von der Vermittlung über die Eingewöhnung bis hin zu Verlängerungen, wo relevant

Finden Sie den richtigen Weg für Ihre Situation

Das Au-Pair-Programm ist geschlossen, aber das damit verfolgte Ziel ist weiterhin erreichbar. Sprechen Sie mit uns, und wir ermitteln die stärkste rechtliche Grundlage für Ihren Fall.

Au-Pair Norwegen | Nordic Relocators