Das Au-Pair-Programm war als kultureller Austausch gedacht, bei dem eine junge Person bei einer Gastfamilie lebt, Norwegisch lernt und den Alltag in Norwegen erlebt. In der Praxis gab es anhaltende Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, und das Programm wurde für neue Bewerber schrittweise eingestellt. Diese Seite erklärt die aktuelle Lage und die von uns empfohlenen Alternativen, einschließlich einer persönlichen Vermittlung an Gastfamilien, sofern Sie eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Norwegen haben.
Das Au-Pair-Programm steht neuen Antragstellern aus Drittstaaten nicht mehr offen. Inhaber bestehender Erlaubnisse können ihren aktuellen Zeitraum des kulturellen Austauschs unter den ursprünglichen Bedingungen abschließen, können diesen jedoch nicht über das ursprüngliche Maximum hinaus verlängern oder umwandeln. EWR-Bürger benötigten die Au-Pair-Erlaubnis nie und sind nicht betroffen.
Überprüfungen der Vorschriften kamen zu dem Ergebnis, dass der kulturelle Austauschrahmen des Programms nicht mit der praktischen Durchführung vieler Vermittlungen übereinstimmte und dass das Gastfamilienmodell wiederholt Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen aufwarf. Die Schließung des Programms bringt Norwegen in Einklang mit ähnlichen Schritten anderer nordischer Länder.
Wenn Sie eine Bewerbung geplant hatten, empfehlen wir, die unten aufgeführten Alternativen zu prüfen und einen Termin zu vereinbaren, damit wir den passenden Weg für Ihre Situation finden können.
Überprüfungen der Vorschriften kamen zu dem Ergebnis, dass der kulturelle Austauschrahmen des Programms nicht mit der praktischen Durchführung vieler Vermittlungen übereinstimmte und dass das Gastfamilienmodell wiederholt Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen aufwarf. Die Schließung des Programms bringt Norwegen in Einklang mit ähnlichen Schritten anderer nordischer Länder.
Wenn Ihr Ziel kultureller Austausch, das Erlernen der Sprache und Zeit in Norwegen ist, gibt es stärkere und nachhaltigere Wege als das geschlossene Au-Pair-Programm.
Mit bestimmten Ländern bestehen begrenzte gegenseitige Vereinbarungen. Sofern eine solche für Sie gilt, ermöglicht sie jungen Erwachsenen kurzfristige Arbeit und Reisen. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihre Staatsangehörigkeit.
Wenn Ihr Ziel kultureller Austausch und Spracherwerb ist, ist eine Studienerlaubnis mit dem Recht auf Teilzeitarbeit oft ein stärkerer und nachhaltigerer Weg.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen oder als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers ohne eigene EWR-Staatsangehörigkeit qualifizieren, steht der Weg der Freizügigkeit offen und gewährt volle Arbeitsrechte.
Über unsere Gruppe verfügen wir über ein geprüftes Netzwerk von Gastfamilien in Norwegen, Schweden und Dänemark. Sofern Sie eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Norwegen haben, etwa durch den EWR, ein Studium oder familiäre Bindungen, können wir Sie zur kulturellen Integration mit einer Gastfamilie zusammenbringen.
Wenn Sie Erfahrung in der Kinderbetreuung, im Sprachunterricht oder im Gastgewerbe haben, auf der Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufbauen können, kann die Erlaubnis für Selbständige eine glaubwürdige Alternative sein. Wir prüfen die Voraussetzungen nach den Regeln der UDI.
Wenn Sie enge Familienangehörige haben, die rechtmäßig in Norwegen wohnen, kann eine Erlaubnis zur Familienzusammenführung Ihnen eine sichere Grundlage bieten, um zu leben, sich zu integrieren und die Sprache zu lernen.
Da das Au-Pair-Programm für neue Bewerber geschlossen ist, benötigen Familien, die Kinderbetreuung und Unterstützung im Haushalt suchen, eine regelkonforme Alternative. Wir helfen Ihnen, Arrangements zu gestalten, die die norwegischen Vorschriften zu Aufenthalt und Beschäftigung berücksichtigen.
Das Au-Pair-Programm ist geschlossen, aber das damit verfolgte Ziel ist weiterhin erreichbar. Sprechen Sie mit uns, und wir ermitteln die stärkste rechtliche Grundlage für Ihren Fall.