Die norwegische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung wird von UDI nach dem Statsborgerloven (LOV-2005-06-10-51) und dem Statsborgerforskriften erteilt. Bürger zu werden bedeutet rechtliche Sicherheit, volle politische Rechte und einen norwegischen Pass, und für viele ist es ein Bekenntnis zur Zugehörigkeit. Wir begleiten den gesamten Weg: die Voraussetzungen, den Sprachtest (Norskprøven), den Staatsbürgertest (Statsborgerprøven) und die abschließende Einreichung.
Die Staatsbürgerschaft ist die tiefste Form der Niederlassung. Sie beseitigt die an Aufenthaltserlaubnisse gebundenen Bedingungen und Verlängerungen und verleiht Ihnen die vollen Rechte eines Mitglieds der norwegischen Gesellschaft.
Die Staatsbürgerschaft ist die tiefste Form der Niederlassung und beseitigt die an Aufenthaltserlaubnisse gebundenen Bedingungen und Verlängerungen.
Die Staatsbürgerschaft sichert Ihren Platz in Norwegen und im gesamten EWR, für Sie und für Ihre Familie.
Ein dauerhaftes, bedingungsloses Recht, in Norwegen zu leben, zu arbeiten und zu studieren, das nicht durch Verlängerungen erlöschen kann.
Das Recht, auf jeder Ebene zu wählen und zu kandidieren sowie öffentliche Ämter zu bekleiden.
Umfangreiches visumfreies Reisen und konsularischer Schutz im Ausland als norwegischer und EWR-Bürger.
Freiheit, in der gesamten EU und im EWR nach den Freizügigkeitsregeln zu leben und zu arbeiten.
Kinder norwegischer Eltern erwerben die Staatsbürgerschaft in der Regel bei der Geburt, und Familienwege sind einfacher.
Norwegen erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 1. Januar 2020, sodass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit in der Regel behalten können, wenn Ihr anderes Land dies zulässt.
UDI prüft jede Bedingung nach dem Statsborgerloven und dem Statsborgerforskriften, bevor die Einbürgerung erteilt wird.
Die übliche Aufenthaltsvoraussetzung wird für mehrere Gruppen verkürzt oder angepasst. Wir bestätigen, welche für Sie gilt, und bewerten jeden Fall individuell nach dem Statsborgerloven und, sofern relevant, nach dem EWR-Recht.
Die meisten Drittstaatsangehörigen werden nach sieben der letzten zehn Jahre rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert, wenn sie die Sprach-, Prüfungs- und Selbstversorgungsbedingungen erfüllen.
Eine verkürzte Aufenthaltsvoraussetzung in Verbindung mit einer Mindestdauer der Ehe oder des Zusammenlebens mit dem norwegischen Bürger.
Bürger Dänemarks, Finnlands, Islands und Schwedens können die norwegische Staatsbürgerschaft durch Meldung nach einer kurzen qualifizierenden Aufenthaltsdauer erwerben.
Verkürzte Aufenthaltsvoraussetzungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose nach bestimmten geschützten Kategorien.
Kinder eines norwegischen Elternteils erwerben die Staatsbürgerschaft in der Regel automatisch bei der Geburt, und Minderjährige können oft in den Antrag eines Elternteils einbezogen werden.
Die norwegische Staatsbürgerschaft durch Adoption ist möglich, wenn die Adoption nach norwegischem Recht anerkannt ist und ein Elternteil Norweger ist.
Wir prüfen Ihre Aufenthaltsjahre, Ihren Erlaubnisverlauf, Ihren Sprach- und Prüfungsstatus sowie Ihren Nachweis der Selbstversorgung anhand des Statsborgerloven.
Pass und Identitätsdokumente, Erlaubnisse, Aufenthalts- und Einkommensnachweise sowie Prüfungszeugnisse werden zusammengestellt und geprüft.
Wir bestätigen, dass Norskprøven und Statsborgerprøven oder die anerkannten Unterrichtsalternativen abgeschlossen sind.
Wir reichen den Staatsbürgerschaftsantrag mit einer vollständigen Unterlagenmappe ein und beantworten etwaige Anfragen.
UDI entscheidet über den Antrag nach dem Statsborgerloven und dem Statsborgerforskriften.
Neue Bürger legen üblicherweise bei einer Einbürgerungszeremonie ein Treuegelöbnis gegenüber Norwegen ab.
Die Regeln sind streng, doch mit der richtigen Vorbereitung und sauberer Dokumentation ist der Erfolg gut erreichbar. Wir bewerten Ihre Voraussetzungen ehrlich, bevor Sie einreichen.