Für Gründer, freiberufliche Berater und Einzelunternehmer, die ihr eigenes Vorhaben aufbauen wollen, statt für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige wird nach Utlendingsforskriften §6-18 beantragt. Wir registrieren das Unternehmen bei Brønnøysundregistrene, beantragen die Aufenthaltserlaubnis bei UDI und richten Steuer und Bankkonto bei Skatteetaten ein, alles in einem koordinierten Arbeitsablauf.
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ermöglicht es einer Person ohne EWR-Staatsangehörigkeit, in Norwegen ein eigenständiges Unternehmen zu gründen und zu führen. Sie ist der Weg für Menschen, die das Vorhaben besitzen, das unternehmerische Risiko tragen und ihr Einkommen aus dem Unternehmen statt von einem norwegischen Arbeitgeber beziehen.
UDI prüft, ob das Unternehmen echt, tragfähig und in der Lage ist, Sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu unterstützen. Über die endgültige Berechtigung entscheidet UDI nach Utlendingsloven.
ENK (Einzelunternehmen), NUF (norwegische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens) oder AS (Kapitalgesellschaft), mit einer organisasjonsnummer von Brønnøysundregistrene.
Genügend Kapital, um das Unternehmen zu führen und sich selbst zu versorgen, damit Sie nicht auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind.
Berufsausbildung, ein Abschluss oder spezialisiertes Fachwissen, das für die geplante Tätigkeit relevant ist.
Konkrete Kunden, Verträge oder eine glaubwürdige Auftragslage, kein Papierunternehmen.
Marktanalyse, Finanzprognosen, Kundenpipeline und eine realistische Risikobewertung.
Steuer- und Mehrwertsteuerregistrierung bei Skatteetaten, mit Vorauszahlung der Steuer (forskuddsskatt), wo es zutrifft.
Die Rechtsform prägt Ihre Haftung, Ihre steuerliche Behandlung und wie Investoren und Kunden Sie wahrnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl, bevor etwas eingereicht wird.
Die einfachste Form, registriert als enkeltpersonforetak. Keine Mindestkapitalschwelle. Der Inhaber trägt unbeschränkte persönliche Haftung. Gut geeignet für Freiberufler, Berater und kleine Dienstleistungsunternehmen.
Die häufigste formelle Struktur (aksjeselskap). Ein bestimmtes Mindestkapital gilt, festgelegt durch das norwegische Gesellschaftsrecht. Die Haftung ist auf das Unternehmen beschränkt. Bevorzugt, wenn Sie Finanzierung aufnehmen oder Personal einstellen wollen.
Eine norwegische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (norskregistrert utenlandsk foretak). Nützlich, wenn ein bestehendes Unternehmen im Ausland die Muttergesellschaft ist. Praktisch für grenzüberschreitende Beratungen.
Unabhängige Tätigkeiten mit klarer Nachfrage und dokumentiertem Fachwissen wirken bei UDI in der Regel überzeugend.
Unternehmens-, IT-, Marketing- und Finanzberatung, auf eigene Rechnung erbracht.
Autoren, Designer, Fotografen und Entwickler mit eigenem Kundenstamm.
Elektriker, Bauunternehmer und spezialisierte Handwerke, die als registriertes Unternehmen tätig sind.
Architektur, Design, Medienproduktion und andere kreative Tätigkeiten.
Software- und SaaS-Gründer, die ein Produkt von einem norwegischen Standort aus aufbauen.
Import- und Exportunternehmen, die norwegische und internationale Märkte verbinden.
Veranschaulichende Fälle, die zeigen, wie der Weg über verschiedene Profile hinweg verläuft.
Gründerin im Bereich B2B-Fintech. Gründete ein AS, registrierte bei Brønnøysundregistrene und erhielt die organisasjonsnummer. Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige aufgrund unterzeichneter Pilotverträge erteilt.
SaaS-Berater, der wiederkehrende internationale Kunden in ein norwegisches AS überführte. Erlaubnis genehmigt auf Grundlage dokumentierter Einkommensprognosen und einer klaren Auftragslage.
EWR-Bürger, der als freiberuflicher Architekt arbeitet. Registriert als enkeltpersonforetak mit schnellem Einstieg über den EWR-Registrierungsweg.
Wir ordnen das Unternehmen, das Steuersetup und die Erlaubnis so an, dass die Teile aufeinander abgestimmt sind, statt sich gegenseitig zu blockieren.
Wir verfeinern das Geschäftsmodell, wählen die Rechtsform und bestätigen, dass der Weg zu Ihrem Profil passt.
Wir erstellen den Plan, die Dreijahresprognosen und die Nachweise der Tragfähigkeit, die UDI erwartet.
Registrierung bei Brønnøysundregistrene und Ausstellung der organisasjonsnummer.
Registrierung bei Skatteetaten, einschließlich Mehrwertsteuer und Steuervorauszahlung, wo sie zutreffen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach §6-18 eingereicht, mit parallelem Familiennachzug, wo dies relevant ist.
Polizeiregistrierung, fødselsnummer oder D-nummer, Geschäftsbankkonto und Buchhaltung, damit Sie ab dem ersten Tag tätig sein können.
Die meisten Ablehnungen lassen sich auf wenige vermeidbare Lücken zurückführen. Wir gehen jede davon vor der Einreichung an.
Schwache Marktanalyse oder Prognosen, die nicht glaubwürdig sind. Wir überprüfen die Zahlen zuerst auf Belastbarkeit.
Kein Nachweis, dass das Unternehmen Sie tragen kann. Wir dokumentieren Verträge, Auftragslage und Kapital.
Erfahrung, die nicht zur Tätigkeit passt. Wir ordnen Ihren Hintergrund der geplanten Arbeit zu.
Eine Struktur, die unnötige Haftung oder steuerliche Reibung schafft. Wir wählen von Anfang an die richtige Rechtsform.
Fehlende Mehrwertsteuer- oder Steuervorauszahlungsregistrierung bei Skatteetaten. Wir schließen sie ab, bevor die Erlaubnis eingereicht wird.
Keine echte Tätigkeit hinter der Registrierung. UDI sucht nach echter wirtschaftlicher Substanz.
Ein Arbeitsablauf für Firmenregistrierung, Steuer und Ihre Aufenthaltserlaubnis. Führen Sie eine kostenlose Vorprüfung durch und erhalten Sie einen begleiteten Plan für Ihr norwegisches Unternehmen und Ihre Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige.