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Eltern von EU-Kindern

Eltern von EU-Kindern in Norwegen: Aufenthalt über Ihr Kind

Wenn Sie die hauptverantwortliche Betreuungsperson eines minderjährigen EU-Kindes sind, das in Norwegen lebt, können sich Ihre Aufenthaltsrechte aus der EU-Bürgerschaft des Kindes nach den Grundsätzen von Chen und Zambrano ableiten. Diese abgeleitete Aufenthaltserlaubnis besteht unabhängig von den nationalen Familienregeln im Utlendingsloven, und der Weg ist oft leichter zugänglich als die übliche Familienzusammenführung.

Chen und Zambrano

Beide Linien der Rechtsprechung des EuGH schützen das Recht von EU-Kindern auf den tatsächlichen Genuss ihrer EU-Bürgerschaft, was die Gewährung eines Aufenthalts für einen Elternteil aus einem Drittstaat erfordern kann.

Chen (C-200/02): eine hauptverantwortliche Betreuungsperson eines minderjährigen EU-Kindes, das in einem anderen Staat mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung lebt.

Zambrano (C-34/09): der Aufenthalt eines Elternteils aus einem Drittstaat kann erforderlich sein, um zu vermeiden, dass das EU-Kind gezwungen wird, das Gebiet der Union zu verlassen.

So gehen wir vor: Wir ermitteln, welche Doktrin auf Ihre Situation zutrifft, dokumentieren die EU-Bürgerschaft und den Aufenthalt des Kindes, belegen die Rolle als hauptverantwortliche Betreuungsperson und die Abhängigkeit, weisen Mittel und Krankenversicherung auf dem Chen-Weg nach, begründen das Risiko für den tatsächlichen Genuss auf dem Zambrano-Weg und reichen den Antrag dann bei UDI ein und begleiten den Fall bis zur Entscheidung.

Die Rechtsgrundlage

Diese Rechte ergeben sich aus der EU-Bürgerschaft und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Jede Doktrin deckt eine andere Situation ab, und die Darstellung prägt den gesamten Fall.

Die Chen-Situation (C-200/02)

Das EU-Kind besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Staates und lebt in Norwegen mit ausreichenden Mitteln und einer umfassenden Krankenversicherung. Der Aufenthalt der Betreuungsperson ergibt sich aus dem Freizügigkeitsrecht des Kindes.

Die Zambrano-Situation (C-34/09)

Das Kind ist Staatsangehöriger des Staates, in dem die Familie lebt. Der Aufenthalt der Betreuungsperson kann erforderlich sein, damit das Kind nicht faktisch gezwungen wird, das Gebiet der Union ganz zu verlassen.

Worum es geht

Ziel beider Linien der Rechtsprechung ist der tatsächliche Genuss der Rechte des Kindes. Ein richtig dargestellter Antrag schützt zuerst das Kind, und der Aufenthalt der Betreuungsperson folgt daraus.

Verschiedene Situationen und qualifizierende Faktoren

Diese Fälle hängen vom Status des Kindes und von den praktischen Folgen für das Kind ab, wenn die Betreuungsperson nicht bleiben könnte. Die Tatsachen bestimmen, welche Doktrin passt.

Sehr junge EU-Kinder

Ein Kind, das nie außerhalb seines Heimatstaates gearbeitet oder studiert hat. Der Aufenthalt eines Elternteils kann erforderlich sein, um den Verlust der EU-Mobilität des Kindes zu verhindern. Oft der stärkste Fall.

In Norwegen geborene EU-Kinder

Ein Kind, das einem Elternteil aus einem Drittstaat in Norwegen geboren wurde und eine andere EWR-Staatsangehörigkeit besitzt. Das Kind hat die Union nie verlassen, und ein langfristiger elterlicher Aufenthalt wird oft anerkannt.

Ältere EU-Kinder

Wenn das Kind in einem Alter ist, in dem es Mobilität ausgeübt haben könnte, muss die Abhängigkeit von der Betreuungsperson für Unterhalt oder Pflege nachgewiesen werden. Ein anspruchsvollerer Fall als bei jungen Kindern.

EU-Studierende in Norwegen

Wenn das Kind EWR-Staatsangehöriger ist und in Norwegen studiert, begründet der Studentenstatus den Aufenthalt, und eine Betreuungsperson kann nachziehen, wobei die Abhängigkeit sorgfältig belegt wird.

Standarddokumente, die wir anfordern werden

Kind und Beziehung

Geburtsurkunde des Kindes
EU-Reisepass oder Staatsangehörigkeitsnachweis des Kindes
Passkopie des Elternteils
Dokumente über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht

Aufenthalt und Mittel

Nachweis des Aufenthalts des Kindes in Norwegen
Finanzielle Mittel und Einkommensnachweis
Krankenversicherungsunterlagen, wenn der Chen-Weg gilt
Nachweis der Betreuungsrolle und eine Vollmacht

So führen wir einen Chen- oder Zambrano-Fall

1. Status des Kindes prüfen

Bestätigen Sie die EU-Bürgerschaft und den Aufenthalt des Kindes in Norwegen und ermitteln Sie, ob die Chen- oder Zambrano-Linie passt.

2. Betreuungsrolle dokumentieren

Belegen Sie, dass Sie die hauptverantwortliche Betreuungsperson sind, und weisen Sie die Abhängigkeit des Kindes von Ihnen für Unterhalt und Pflege nach.

3. Familiendokumentation vorbereiten

Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis des Kindes, Sorgerechtsunterlagen und auf dem Chen-Weg Mittel und Krankenversicherung.

4. Bei UDI einreichen

Reichen Sie den nach dem richtigen EuGH-Grundsatz dargestellten Antrag ein, wobei die biometrischen Daten bei Politiet erfasst werden.

5. Entscheidung und Registrierung

Bei einer Bewilligung registrieren Sie sich für eine fødselsnummer oder D-nummer. Bei Ablehnung bereiten wir eine Beschwerde an UNE vor.

Nachweise, die ins Gewicht fallen

Diese Fälle hängen vom Betreuungsverhältnis und von den praktischen Folgen für das Kind ab. Wir stellen die Unterlagen sorgfältig zusammen.

Worum wir die Akte aufbauen

  • Klarer Nachweis der EU-Bürgerschaft des Kindes
  • Nachweis, dass Sie die hauptverantwortliche Betreuungsperson des Kindes sind
  • Mittel und Krankenversicherung, wenn der Chen-Weg gilt
  • Ein ehrliches Bild davon, was dem Kind bevorstünde, wenn die Betreuungsperson das Land verlassen müsste

Wo dieser Weg am meisten hilft

  • Nationaler Weg abgelehnt oder nicht verfügbar: der abgeleitete EU-Weg kann gelingen, wo nationale Regeln nicht passen
  • Das Einkommen des Sponsors ist ein Hindernis: im Mittelpunkt stehen die Rechte des Kindes, nicht eine Unterhaltsgrenze
  • Stabilität für die Familie: eine Aufenthaltsgrundlage, die an den Status des Kindes gebunden ist, nicht eine kurze Erlaubnis

Herausforderungen und häufige Fragen

Diese Anträge sind anspruchsvoll und werden individuell geprüft, daher sind ehrliche Erwartungen und eine sorgfältige Darstellung wichtig.

Wo diese Fälle schwierig werden

  • Jeder Fall wird individuell geprüft, daher sind die Ergebnisse schwer vorherzusagen
  • Die Beweislast liegt bei Ihnen, die Betreuungsrolle und die Notwendigkeit des Aufenthalts nachzuweisen
  • Ihr Aufenthalt hängt vom fortdauernden Aufenthalt des Kindes in Norwegen ab
  • Eine sorgfältige rechtliche Darstellung nach dem richtigen EuGH-Grundsatz ist unerlässlich

Häufig gestellte Fragen

  • Ist das eine normale Familienzusammenführung? Nein. Es ist ein unionsrechtlicher Schutz der Rechte des Kindes, getrennt von den nationalen Regeln.
  • Können beide Elternteile einen Antrag stellen? Wenn beide aus Drittstaaten stammen und das Kind von beiden abhängig ist, können beide infrage kommen.
  • Brauche ich ein Stellenangebot? Nein. Der Aufenthalt beruht auf Ihrer Rolle als Betreuungsperson eines EU-Kindes, nicht auf Arbeit.
  • Was, wenn das Kind Norwegen verlässt? Die Rechtsgrundlage für Ihren Aufenthalt kann davon betroffen sein.

Schützen Sie die EU-Rechte Ihres Kindes und Ihren Aufenthalt

Diese Fälle erfordern eine sorgfältige rechtliche Darstellung. Wir haben sie sowohl nach der Chen- als auch nach der Zambrano-Linie bearbeitet.

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