Wenn Sie EWR-Bürger sind und Ihr Recht auf Freizügigkeit in Norwegen ausüben, können Ihre unterhaltsberechtigten Nicht-EU-Eltern nach EU-Recht Anspruch auf eine Aufenthaltskarte haben. Wir bewerten die Abhängigkeit, bauen die Nachweise auf und reichen den Fall bei UDI ein.
Das Recht ergibt sich aus der Richtlinie 2004/38/EG, die über das EWR-Abkommen in norwegisches Recht übernommen wurde. Wo ein EWR-Staatsangehöriger in Norwegen lebt und arbeitet, kann seinen unterhaltsberechtigten Eltern von außerhalb des EWR häufig eine Aufenthaltskarte gewährt werden, selbst in Fällen, in denen die nationalen Familienregeln in utlendingsloven den Fall ablehnen würden.
Die Abhängigkeit muss echt sein und bereits vor dem Antrag bestehen. Sie muss nicht durch einen bestimmten Umstand verursacht sein, aber sie muss real und nachgewiesen sein.
Für ein unterhaltsberechtigtes Elternteil ist dieser EU-Weg häufig der einzige realistische Weg zu einem legalen Aufenthalt in Norwegen, weshalb es entscheidend ist, die Rechtsgrundlage und die Nachweise von Anfang an richtig zu haben.
Die Anspruchsberechtigung hängt von einigen klaren Faktoren ab, die Ihre Umstände und Ihr erwachsenes Kind in Norwegen betreffen.
Ihr erwachsenes Kind besitzt die EWR-Staatsangehörigkeit, lebt in Norwegen und ist tatsächlich Arbeitnehmer, Selbständiger, Student oder selbstversorgender Einwohner.
Sie sind zur Deckung Ihrer wesentlichen Bedürfnisse auf Ihr Kind angewiesen und können sich aus Ihrem eigenen Einkommen und Ihren eigenen Mitteln in Ihrem Heimatland nicht selbst versorgen.
Die Verbindung zwischen Elternteil und Kind ist belegt, die Abhängigkeit ist real und besteht bereits vor dem Antrag, und Ihr Kind kann Unterstützung und Unterkunft bereitstellen.
Für unterhaltsberechtigte Eltern ist der EU-Weg der Freizügigkeit in der Regel weitaus günstiger als die nationalen Familienregeln. Die Einreichung nach dem richtigen Regelwerk kann den Unterschied zwischen einer Bewilligung und einer Ablehnung ausmachen.
Diese Rechte ergeben sich aus dem EU-Freizügigkeitsrecht, das über das EWR-Abkommen in norwegisches Recht übernommen wurde. Der Gerichtshof hat bestätigt, wie die Abhängigkeit beurteilt wird.
Zu den Familienangehörigen zählen Verwandte in gerader aufsteigender Linie, wie Eltern und Großeltern, die dem EWR-Bürger oder seinem Ehegatten oder Partner gegenüber unterhaltsberechtigt sind.
Die Abhängigkeit ist eine Tatsachenfrage. Maßgeblich ist die echte, materielle Unterstützung durch den EWR-Bürger zur Deckung der wesentlichen Bedürfnisse des Elternteils.
Der Antragsteller muss nicht nachweisen, warum er sich nicht selbst versorgen kann. Maßgeblich ist die Realität der Abhängigkeit, nicht ihre Ursache.
Wir bestätigen die EWR-Staatsangehörigkeit des Kindes und dass es tatsächlich sein Recht auf Freizügigkeit in Norwegen ausübt.
Geldüberweisungen, Unterstützungsschreiben, vergleichende Lebenshaltungskosten und die eigenen Umstände des Elternteils im Heimatland.
Wir berufen uns auf die Richtlinie 2004/38/EG sowie auf die Rechtsprechung Jia und Reyes, reichen den Antrag auf die Aufenthaltskarte ein und vereinbaren die Biometrie bei Politiet.
UDI prüft, ob eine echte Abhängigkeit besteht. Wir beantworten in Ihrem Namen etwaige Aufforderungen zu weiteren Auskünften.
Bei einer Bewilligung erhält das Elternteil eine Aufenthaltskarte und registriert sich für ein fødselsnummer oder D-nummer. Bei einer Ablehnung bereiten wir eine Beschwerde an UNE vor.
Der nationale Weg legt dem Referenzgeber eine strenge Einkommensanforderung auf. Der EU-Weg wendet diese Schwelle nicht in gleicher Weise an, da die Prüfung auf der echten Abhängigkeit beruht.
Berechtigte Eltern erhalten eine Aufenthaltskarte (oppholdskort), die ihre abgeleiteten EU-Rechte widerspiegelt, mit der Stabilität und längeren Gültigkeit, die damit einhergehen.
Zeit als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers zählt nach fünf Jahren ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalts auf ein Daueraufenthaltsrecht an.
Der Aufenthalt als unterhaltsberechtigter Familienangehöriger ist von der fortbestehenden Abhängigkeit und vom rechtmäßigen Aufenthalt Ihres Kindes in Norwegen abhängig.
Der rechtliche Weg ist entscheidend. Wir stellen sicher, dass Ihr Fall nach dem EU-Freizügigkeitsrecht eingereicht wird, wo dies einem unterhaltsberechtigten Elternteil die besten Chancen auf eine Bewilligung gibt.