Der permanente Aufenthalt nach Utlendingsloven gibt Ihnen das Recht, unbefristet in Norwegen zu leben und zu arbeiten, ohne dass eine Verlängerung erforderlich ist. Er löst die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber oder Familienbürgen, stärkt Ihren Schutz vor Ausweisung und ist die übliche Voraussetzung für die norwegische Staatsbürgerschaft. Über ihn entscheidet UDI.
Der permanente Aufenthalt ist ein wichtiger Meilenstein auf Ihrem Weg der Umsiedlung. Welchen Weg Sie nehmen, hängt von Ihrem aktuellen Status ab, doch das Ziel ist dasselbe: ein stabiles, unbefristetes Bleiberecht. Die Qualifikationszeit muss auf einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit Erlaubnissen aufbauen, die Zugang zum permanenten Aufenthalt gewähren, neben den Bedingungen zu Sprache, Gesellschaftskunde und Selbstversorgung.
Ihr Weg zur Dauerhaftigkeit ist ein stabiles, unbefristetes Bleiberecht, frei vom Kreislauf der Verlängerungen, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der permanente Aufenthalt verändert Ihr Verhältnis zu Norwegen von bedingt zu gefestigt und hält die Tür zur Staatsbürgerschaft offen.
Ihr Recht, in Norwegen zu leben und zu arbeiten, läuft nicht mehr ab und hängt nicht mehr davon ab, dass eine bestimmte Erlaubnisart aktiv bleibt.
Personen mit permanentem Aufenthalt genießen einen besseren Schutz vor Ausweisung und mehr Freiheit, den Arbeitsplatz zu wechseln, zu studieren oder ein Unternehmen zu gründen.
Der permanente Aufenthalt ist die übliche Voraussetzung für die norwegische Staatsbürgerschaft, daher hält ein sauberer Erwerb diesen Weg offen.
Die meisten Ablehnungen beruhen auf Lücken im Aufenthaltsnachweis, auf dem Nachweis der Selbstversorgung oder auf den Anforderungen zu Sprache und Gesellschaftskunde. UDI bewertet all dies in der Gesamtschau.
Der permanente Aufenthalt wird je nach Ihrer Einwanderungsgeschichte über mehrere Wege erreicht. Wir bestätigen vor der Einreichung, welcher für Sie gilt.
Fachkräfte, die einen ununterbrochenen Zeitraum qualifizierenden Aufenthalts aufgebaut haben und die Bedingungen zu Selbstversorgung und Integration erfüllen.
Ehegatten, Partner und andere Familienangehörige, die während der Qualifikationszeit Erlaubnisse zur Familienzuwanderung besaßen und weiterhin die Bedingungen erfüllen.
Studierende, die ihr Studium abgeschlossen und zu einer qualifizierenden Arbeitserlaubnis gewechselt haben. Zeit auf einer Studienerlaubnis zählt selbst nicht für den permanenten Aufenthalt.
Schutzberechtigte durchlaufen die Qualifikationszeit mit der Bedingung der Selbstversorgung, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, die an Status und Umstände geknüpft sind.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach Richtlinie 2004/38/EC nach einer ununterbrochenen Qualifikationszeit. Andere Dokumentenart, gleiche praktische Wirkung, und für EWR-Bürger sind keine Sprachprüfungen erforderlich.
Ehegatten und eingetragene Partner norwegischer Staatsbürger profitieren von maßgeschneiderten Qualifikationsbedingungen und Dokumentationsanforderungen.
Wir bestätigen, dass Ihre aktuelle Erlaubnis Zugang zum permanenten Aufenthalt gewährt, und gleichen Ihre Aufenthaltsgeschichte und Abwesenheiten mit den Regeln ab.
Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts, Beschäftigungs und Einkommensnachweise, Steuerunterlagen und Bescheinigungen werden zusammengestellt und mit den Anforderungen von UDI abgeglichen.
Wir bestätigen, dass Norskprøven und Samfunnskunnskapsprøven, sofern sie gelten, abgelegt und dokumentiert sind.
Wir reichen Ihren Antrag über UDI mit einer vollständigen Unterlagenmappe ein.
Sie nehmen den Biometrietermin wahr, danach beantworten wir alle Anfragen, die UDI während der Bearbeitung stellt.
Bei Genehmigung erhalten Sie den permanenten Aufenthalt und eine Aufenthaltskarte, die Ihren unbefristeten Status bestätigt.
Der permanente Aufenthalt beendet den Kreislauf der Verlängerungen und öffnet den Weg zur Staatsbürgerschaft. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen ehrlich und reichen einen sauberen Antrag ein.