Die Familienzusammenführung in Norwegen, bekannt als familieinnvandring, wird durch das Utlendingsloven Kapitel 6, Paragrafen 40 bis 52, geregelt. Es bestehen zwei parallele Wege. Der nationale Weg gilt für Referenzpersonen außerhalb des EWR, und der EWR-Weg fällt unter die Richtlinie 2004/38/EG und das EWR-Abkommen. Wir bewerten Ihre Situation, reichen den Antrag auf Familienzuwanderung bei UDI über den passenden Weg ein und unterstützen Sie bei der Registrierung des fødselsnummer, beim Bankwesen und bei der Niederlassung, sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis genehmigt ist.
Ihre Angehörigen nach Norwegen zu holen, ist selten einfach. Die Familienzuwanderung nach dem Utlendingsloven unterliegt strengen Regeln zu Einkommen, Prüfung von Scheinehen, Alter und nachgewiesenen Beziehungen. Wir beginnen jeden Fall mit einer strukturierten Berechtigungsprüfung, erkennen die für Ihre Staatsangehörigkeit und das Referenzpersonenprofil spezifischen Risiken und geben Ihnen ein klares Bild Ihrer Chancen, bevor Sie Zeit und Geld in einen Antrag bei UDI investieren.
Ein komplexer Prozess, richtig umgesetzt. Der rechtliche Weg und der Zeitpunkt der Einreichung entscheiden oft über das Ergebnis, daher planen wir beides, bevor etwas eingereicht wird.
Wer zusammengeführt werden kann, hängt von der Beziehung zur norwegischen Referenzperson und von der unterstützenden Dokumentation ab.
Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft mit der norwegischen Referenzperson. Beide müssen normalerweise 24 Jahre oder älter sein, eine Regel zur Prüfung von Scheinehen. Die Ehe muss dort gültig sein, wo sie geschlossen wurde, und beide müssen beabsichtigen, in Norwegen zusammenzuleben.
Mindestens 2 Jahre zusammengelebt und mit der Absicht, weiterhin zusammenzuleben. Beide 18 Jahre oder älter. Nachweise wie gemeinsame Adressen, gemeinsame Konten, Fotos über die Zeit und Zeugenaussagen bauen den Fall auf.
Wenn die Ehe in Norwegen geschlossen wird, normalerweise innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft. Dokumentation der Beziehungsgeschichte und eine ernsthafte Heiratsabsicht sind erforderlich.
Leibliche oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren der norwegischen Referenzperson oder des Ehepartners bzw. Partners der Referenzperson. Sorgerechtsdokumente und, wenn nur ein Elternteil in Norwegen ist, die elterliche Zustimmung werden benötigt. Adoptierte Kinder qualifizieren sich mit ordnungsgemäßer Dokumentation nach norwegischen Adoptionsregeln.
Ein restriktiver Weg. Der Elternteil muss normalerweise 60 Jahre oder älter sein, keine weiteren Kinder außerhalb Norwegens und kein Unterstützungsnetzwerk im Heimatland haben. Die Beweislast ist sehr hoch und Ablehnungen sind häufig.
Selten. Nur aus starken humanitären Gründen gewährt, zum Beispiel wenn die Pflege im Heimatland nicht angemessen erbracht werden kann. Wird streng von Fall zu Fall beurteilt.
Die norwegische Referenzperson muss das Unterhaltserfordernis (underholdskravet) erfüllen. Es blickt sowohl nach vorn, auf garantiertes künftiges Einkommen, als auch zurück, auf das im vorangegangenen Zeitraum erzielte Einkommen. Wir nennen hier keine Zahl, da der Schwellenwert indexiert und von UDI angepasst wird; wir berechnen das aktuelle Erfordernis für Ihren spezifischen Haushalt.
Das Unterhaltserfordernis ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Die Planung des Antragszeitpunkts rund um das nachgewiesene Einkommen der Referenzperson ist oft der Unterschied zwischen einer Genehmigung und einer Ablehnung.
Wenn die Referenzperson EWR- oder Schweizer Bürger ist und in Norwegen die Freizügigkeit ausübt, wird die Familie nach der Richtlinie 2004/38/EG statt nach den nationalen Regeln behandelt. Der Unterschied kann entscheidend sein, daher bestätigen wir die korrekte Rechtsgrundlage, bevor etwas eingereicht wird.
Wir bestätigen die Familienbeziehung, den Status der Referenzperson und ob der nationale Weg oder der EWR-Weg passt, und wir berechnen das aktuelle Unterhaltserfordernis.
Sammeln, Legalisieren und Übersetzen von Heirats-, Partnerschafts-, Geburts- und Sorgerechtsdokumenten sowie der Einkommens- und Wohnungsnachweise der Referenzperson.
Einreichung des Antrags online, mit Biometrie bei der Polizei (Politiet) oder an einer norwegischen Auslandsvertretung.
Wir beantworten etwaige Anfragen von UDI, verfolgen den Fall und bereiten Sie auf das Ergebnis und, falls nötig, auf eine Beschwerde an UNE vor.
Nach Genehmigung registriert sich das Familienmitglied im Einwohnermelderegister, erhält ein fødselsnummer oder D-nummer, und wir unterstützen bei Bankwesen, Gesundheitsversorgung und Schule.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist der Anfang, nicht das Ende. Wir helfen der ganzen Familie, sich in die norwegischen Systeme einzufinden, damit der Alltag vom ersten Tag an funktioniert.
Die meisten Ablehnungen lassen sich auf eine kleine Gruppe wiederkehrender Hindernisse zurückführen. Wir planen den Fall um sie herum.
Eine Auswahl der Situationen, die wir bearbeiten, über Wege und Staatsangehörigkeiten hinweg.
Mexikanisch-amerikanischer Ehemann einer norwegischen Daueraufenthaltsberechtigten. Ehepartnerweg, vollständige Dokumentation, Erlaubnis in 4 Monaten.
Chinesische Ehepartnerin eines norwegischen Staatsbürgers. Eingereicht nach Paragraf 40 mit einem skatteoppgjør, das 18 Monate qualifizierendes Einkommen belegt.
Ghanaischer Vater, 62, eines norwegischen Daueraufenthaltsberechtigten. Antrag für unterhaltsberechtigten Elternteil, aufgebaut um den Nachweis, dass keine weiteren Kinder vorhanden sind.
Neuseeländische Partnerin eines norwegischen Staatsbürgers, mit 2 Jahren Zusammenleben in Auckland belegt.
Pakistanische Ehepartnerin eines EWR-Bürgers, der in Norwegen die Freizügigkeit ausübt, eingereicht über den Weg der Richtlinie 2004/38/EG.
Kolumbianischer Vater eines Kindes mit norwegischer Staatsbürgerschaft, Weg der Eltern von EU-Kindern, Aufenthaltskarte in 3 Monaten ausgestellt.
Eine Ablehnung von UDI kann beim Einwanderungsbeschwerdeausschuss (Utlendingsnemnda, UNE) angefochten werden. Viele Ablehnungen hängen von der Dokumentation oder davon ab, wie die Unterhalts- und Beziehungsnachweise dargelegt wurden, und eine gut begründete Beschwerde kann Erfolg haben. Wenn eine Frage der Rechtsauslegung auf dem Spiel steht, kann eine gerichtliche Überprüfung vor den norwegischen Gerichten folgen. Professionelle Unterstützung in der Beschwerdephase wird dringend empfohlen.
Die Familienzuwanderung nach Norwegen ist anspruchsvoll, aber mit der richtigen Vorbereitung erreichbar. Wir helfen Familien, starke Anträge aufzubauen, kostspielige Fehler zu vermeiden und sich reibungslos in das Leben in Norwegen einzufinden.