Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben gemäß dem EWR-Abkommen, das die Richtlinie 2004/38/EG umsetzt, das Recht, in Norwegen zu leben, zu studieren, zu arbeiten und ein Unternehmen zu führen. Ihre Familienangehörigen außerhalb des EWR reisen unter derselben Regelung mit ihnen, über eine Aufenthaltskarte (oppholdskort) statt einer nationalen Genehmigung. Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle für Berechtigung, EWR-Registrierung, Aufenthaltskarten für die Familie und die Ansiedlung in den norwegischen Systemen.
Ein Umzug nach Norwegen als EWR-Bürger gibt Ihnen gemäß dem EWR-Abkommen nicht nur das Recht, frei zu leben und zu arbeiten, sondern auch das Recht, Ihre Familie mitzubringen. Norwegen verbindet ein starkes Sozialsystem, ein sicheres Umfeld und ausgezeichnete öffentliche Dienste. Unsere Leistungen decken den gesamten Weg ab: Berechtigungsprüfungen, Dokumentenvorbereitung, EWR-Registrierung, Aufenthaltskarten für Familie außerhalb des EWR, Eintragung ins Einwohnerregister, Bankwesen, Gesundheitsversorgung, Schule und Integration.
Ihr Tor zur Ansiedlung in Norwegen. Wir begleiten den EWR-Bürger und seine Familie von der ersten Berechtigungsprüfung bis zu einem vollständig registrierten, sesshaften Leben.
Der Weg der Freizügigkeit gilt, wenn Sie eines von vier wirtschaftlichen oder statusbezogenen Rechten in Norwegen ausüben.
In Norwegen beschäftigte EWR-Bürger. Ein Arbeitsvertrag oder ein echtes Stellenangebot genügt, ohne Gehaltsgrenze und ohne Arbeitsmarktprüfung.
EWR-Bürger, die in Norwegen ein registriertes Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Eintragung in Brønnøysundregistrene dokumentiert die Tätigkeit.
EWR-Bürger, die an einer norwegischen Einrichtung eingeschrieben sind und über ausreichende Mittel sowie eine vollständige Krankenversicherung für die Studienzeit verfügen.
EWR-Bürger mit ausreichenden Mitteln für sich und ihre Familie sowie einer vollständigen Krankenversicherung, die Norwegen abdeckt.
Die Richtlinie 2004/38/EG unterscheidet zwischen "Familienangehörigen" (Art. 2) mit automatischen abgeleiteten Rechten und "sonstigen Familienangehörigen" (Art. 3 Abs. 2), deren Einreise Norwegen nach einer Einzelfallprüfung "erleichtern" muss.
Familienangehörige nach Artikel 2 haben ein automatisches Einreise- und Aufenthaltsrecht. Norwegen stellt ihnen eine Aufenthaltskarte (oppholdskort) aus, die bis zu 5 Jahre gültig ist.
Ihre Einreise wird "erleichtert". Die UDI prüft Abhängigkeit und persönliche Umstände. Wir bereiten die Nachweisakte zu finanzieller Abhängigkeit, Haushalt und Pflege vor und vertreten den Fall.
Der Weg verläuft über drei klare Stufen, von der ersten Registrierung bis zum Daueraufenthaltsrecht.
Bürger des EWR und der Schweiz, die nach Norwegen einreisen, dürfen sich bis zu 3 Monate ohne Registrierung aufhalten. Darüber hinaus gilt das EWR-Registrierungsverfahren. Es wird online bei der UDI eingereicht, mit Biometrieerfassung im Polizeidistrikt (Politiet).
Familienangehörige außerhalb des EWR beantragen eine Aufenthaltskarte (oppholdskort) auf Grundlage ihrer Beziehung zum EWR-Hauptberechtigten. Sie ist bis zu 5 Jahre gültig und gewährt volle Arbeitsrechte.
Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts erwerben EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen ein Daueraufenthaltsrecht nach Art. 16. Es gelten keine weiteren Bedingungen, und einmal erworben geht es nur durch eine Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren verloren.
Wir bestätigen, dass der EWR-Bürger die Freizügigkeit tatsächlich ausübt, und ermitteln, welche Familienangehörigen nach Artikel 2 und 3 Abs. 2 in Frage kommen.
Sammeln, Legalisieren und Übersetzen von Nachweisen zu Beziehung, Abhängigkeit und wirtschaftlicher Tätigkeit nach den Standards der UDI.
Online-Einreichung bei der UDI für den Hauptberechtigten und Anträge auf Aufenthaltskarten für Familie außerhalb des EWR, mit Biometrie bei Politiet.
Wir kommunizieren im Namen der Familie mit der UDI und beantworten etwaige Anfragen nach weiteren Informationen.
Fødselsnummer oder D-nummer im Einwohnerregister, danach Bankwesen, Gesundheitsversorgung, Schule und Sprachunterstützung.
Die Freizügigkeitsrechte sind nur der Anfang. Wir sorgen dafür, dass die gesamte Familie ab den ersten Wochen in den norwegischen Systemen zurechtkommt.
Die EWR-Freizügigkeitsrechte in Norwegen stützen sich direkt auf die Richtlinie 2004/38/EG und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Verfahrensrechte und Verhältnismäßigkeit bei Einreise- und Aufenthaltsentscheidungen für Familienangehörige aus Drittstaaten.
Aufenthaltsrecht für Ehegatten außerhalb des EWR unabhängig von einem vorherigen rechtmäßigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat.
Abhängige direkte Nachkommen über 21 Jahre, bei denen der Maßstab der Nachweis materieller Abhängigkeit ist, nicht deren Ursache.
Wir reichen Ihre EWR-Registrierung und die Aufenthaltskarten Ihrer Familie beim ersten Mal korrekt ein und begleiten Sie dann durch Registrierung und Ansiedlung in Norwegen.